Brandschutzmaßnahmen sind für jedes Unternehmen, egal wie groß, überlebenswichtig. Im Arbeitsschutzgesetz (ASR A2.2) und bei der Deutschen Gesetzlichen Unfall Versicherung (DGUV 205-023) finden Sie die Vorgaben, die jeden Unternehmer verpflichten, eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern zum Brandschutzhelfer zu benennen. Im Falle eines Brandes ist Ihr Betrieb besser geschützt, wenn Sie Mitarbeiter (oder sich selbst) zum Brandschutzhelfer ausbilden lassen.
Die DGUV hat zusammen mit verschiedenen Verbänden und Brandschutzvereinigungen die Ausbildungsinhalte für Brandschutzhelfer in Theorie und Praxis zusammengestellt.
Wichtig: ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens der Betriebsstätte!
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Kenntnisse der Brandbekämpfung, der Funktion/Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen, aber auch Kenntnisse der betrieblichen Brandschutzmaßnahmen und der betrieblichen Brandschutzorganisation vermittelt werden!
Rechtsgrundlagen
Grundzüge des Brandschutzes
Betriebliche Brandschutzorganisation
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Gefahren durch Brände
Verhalten im Brandfall
Praktische Übung und Einweisung
Josef Klinger
(Sachkundiger nach DIN14406)
(Fachkraft für Rauchmelder nach DIN14676)
(Ausbilder für Brandschutzhelfer im Sinne der DGUV 205-023)
ZBF (Zentrum für Berufs- und Familienförderung)
Rot-Kreuz-Str. 2
85276 Pfaffenhofen an der Ilm
Ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen biete ich Ihnen die Schulung gerne bei Ihnen im Haus an.
Beginn jeweils 9.00h bis ca. 13.00h
Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot. Bitte kontaktieren Sie mich über das Kontaktformular.